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Gewährleistungsmanagement

Sicherstellung der vertraglichen Ansprüche des Bauherrn während der Gewährleistungsphase. Ab Fertigstellung eines Bauvorhabens bis zum Ablauf der Gewährleistung.

Überwachung der Verjährungsfristen und entsprechende Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung.

Schwerpunkte hierbei sind:

  • Mangelfeststellung und Mangelverfolgung
  • Mangelbeseitigung im Rahmen von Ersatzvornahmen
  • Bürgschaftsinanspruchnahmen

Planung und Koordinierung von Sanierungsmaßnahmen